Nur wenige von uns werden in alten Kirchenbüchern nach Ahnen und Urahnen forschen. Das „Klassentreffen“ fühlt sich trotzdem verpflichtet, wenigstens den Hauch des Gefühls zu vermitteln, wenn man in den alten Folianten wühlen würde…
Den Datenschutz können wir mal vernachlässigen, weil alles schon so lange her ist. Auch sonst sind wir rechtlich auf der sicheren Seite, weil der Herr Oberkirchenrat mit der Veröfffentlichung einverstanden war….
Der zunächst gezeigte Titel enthält den Ausdruck „Copulirte“. Das bedeutet „Verheiratete“ und nicht das Andere…
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch schon damals Väter unbekannt waren…
Tja, wenn bei „Vater“ anstelle eine männlichen Namens der Name der Mutter genannt ist, war der Vater wohl „unehelich“…
Man hatte damals wohl eine andere Auffassung vom Datenschutz. So konnte man aus dem Kirchenbuch durchaus die Todesursache erfahren…
Hallo Admin,
ich stromer gerade durch Deine herrlichen Zusammenstellungen.
Toll, was es da so alles zu finden ist….bitte weiter so!
Eine Anmerkung meinerseits zu der Kirchenbucheintragung eines unehelichen Kindes (lfd.Nr. 8):
Das Namensrecht sah damals vor, dass unehelich geborene Kinder als Familiennamen den Geburtsnamen der Mutter bekamen. Somit ist dort alles korrekt eingetragen und dein Kommentar dazu leider etwas daneben.
Danke für das Lob und den Hinweis!